Die Bezahlung der Rechtsanwälte ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Streitwert d.h. um wie viel Geld gestritten wird, desto höher die Kosten. Im RVG gibt es eine Tabelle die dem Rechtsanwalt vorschreibt, wie viel Geld er pro Gebühr, bezogen auf den Streitwert, mindestens abrechnen muss. Geht es vor Gericht, darf der Rechtsanwalt nicht unterhalb dieser Gebühren bleiben. Tut er das doch, handelt er selbst unrechtmäßig.
Die aussergerichtliche Tätigkeit eröffnet jedoch einigen Spielraum: In § 4 RVG heißt es: "In aussergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen."
Dies bedeutet im Klartext: Je mehr Aufwand betrieben werden muss um so teurer wird es im Endeffekt.
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